Luftreiniger-Normen und -Tests
Alle in Europa vertriebenen Luftreiniger müssen zunächst CE-konform sein. Lassen Sie sich die CE-Konformität vom Lieferanten jeweils durch Vorlage einer Konformitätserklärung nachweisen, die sich allerdings auch in der Bedienanleitung finden muss.
Darüber hinaus ist es ein weiteres Qualitätsmerkmal, wenn Geräte ein vom einem zugelassenen Prüfinstitut ausgestelltes GS-Siegel tragen. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Prüfinstitute, die unter anderem die verschiedenen deutschen TÜV-Gesellschaften einschließen.
Die CE-Konformitätserklärung und eventuelle GS-Zeichen betreffen allerdings nur das Gerät. Die Filter in Luftreinigern müssen weiteren Normen standhalten, und der jeweilige Lieferant sollte bei Nachfrage die entsprechenden Prüfzertifikate beibringen können:
- Vorfilter: mindestens G4 nach EN 779
- HEPA-Filter: mindestens Klasse H nach EN 60335 bzw. Klasse H13 nach EN 1822
Neben den zugelassenen Prüfstellen gibt es zahlreiche private und quasi-öffentliche Organisationen und Firmen, die Tests durchführen und Prüfnoten ausstellen. In der Regel ist die Kompetenz solcher Fachblätter, Institute und Labore schwer zu beurteilen, und oftmals ist nicht nachvollziehbar, was getestet und benotet wurde. Die veröffentlichten Ergebnisse können helfen, sind aber in der Regel keine ausreichende Information für eine Kaufentscheidung.
Anwendungsbereiche